Wir haben die Anerkennung zur Unterstützung im Alltag im Sinne des §45 SGB XI

Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 bis 5

Ab Pflegegrad 1 haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf 125 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen unabhängig von Leistungen die Sie schon beziehen.  Diesen Betrag können Sie bei uns nutzen zur Fenster Reinigung.

Andere haushaltsnahe Dienstleistungen sowie die Verhinderungspflege ist im Aufbau. Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin unter 051164056500

Markus Berger